Ehrenbürger des Marktes Rotthalmünster
Die Gemeinden können gemäß Art. 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen.
Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste von einer Gemeinde zu vergebende Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger oder das Ansehen des Ortes verdient gemacht hat.