Geburt


Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. 


Markt Rotthalmünster
Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster

Tel. 08533 / 9600 - 37


Notwendige Unterlagen

 

     
       
         Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.


Weitere Informationen rund um das Thema Geburt

     


    Wir gratulieren den glücklichen Eltern sehr herzlich und wünschen den Neugeborenen Glück und Gesundheit!

    Drucken