Breitbandausbau

Breitbandpate

Für alle Fragen rund um das Thema Breitband steht Ihnen der Breitbandpate des Marktes Rotthalmünster gerne als Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Stefan Starzengruber Telefon 08533/9600-23, stefan.starzengruber@rotthalmuenster.de

Aktuelle Versorgung in Rotthalmünster

Der Markt Rotthalmünster hat bislang an allen möglichen Förderprogrammen zum Thema Breitband teilgenommen und damit die Breitbandversorgung im Ort erheblich verbessert. Es kann Ihnen deshalb an fast allen Adressen durch die bekannten Telekommunikationsunternehmen schnelles Internet angeboten werden. Sind Sie an einen Kabelverzweiger angebunden, stehen Ihnen Bandbreiten zwischen mindestens 30 Mbit/s und 100 Mbit/s im Download zur Verfügung. Ist Ihre Immobilie direkt ans Glasfasernetz angeschlossen, sind sogar Bandbreiten von 200 Mbit/s im Download möglich.

Links zum Thema "Bedarfsermittlung"

Hier erfahren Sie mehr über

 1. eine DSL-Verfügbarkeitsprüfung der Deutschen Telekom

2. einen weiteren Geschwindigkeitstest bei www.myspeedtest.de 

Auf der Homepage des Bayer. Breitbandzentrums  erhalten Sie allgemeine Breitbandinformationen. Zugleich erfahren Sie, welche Kommunen sich aktiv im Förderprozess befinden und welcher Verahrensstand derzeit erreicht ist.

LEONET startet Vorvermarktung für eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Rotthalmünster

Informationsveranstaltung am 20.02. um 19:00 Uhr in der Rottalhalle

Ausbau des Glasfaser-Internets in Rotthalmünster in
Zusammenarbeit mit dem bayerischen Netzanbieter LEONET


Ziel des Marktgemeinderates ist es, dass alle Gebäude/Haushalte in Rotthalmünster mit Glasfaserhausanschlüssen ausgestattet werden. Das ist bei den meisten Immobilien bislang aber noch nicht der Fall.

Um dieses Vorhaben umzusetzen, unterstützt der Markt Rotthalmünster jedes Telekommunikationsunternehmen bei Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur.
In diesem Fall die LEONET, einen regionalen Anbieter.

In den nächsten Wochen wird LEONET daher eine sogenannte Vorvermarktung durchführen. Hierbei erfolgt eine postalische und persönliche Information und Hilfestellung durch Außendienstberater der LEONET bei allen betroffenen Haushalten.
Informieren Sie sich jetzt – alle Möglichkeiten dazu finden Sie hier:

  • Informationsveranstaltung am 20.02.24 um 19:00 Uhr in der Rottalhalle
     
  • Persönliche Beratungs-Hotline unter der Tel. 0800 8045 845
     
  • Für schriftliche Informationsanfragen die E-Mail-Adresse service@leonet.de
     
  • Beratungsstützpunkt vor Ort: Rathaus, Breitbandbüro - Zimmer 11 im EG
    Dieser ist ab dem 22.02.2024 jeden Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt.
     
  • Für weitere Informationen steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster,
    Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster, Herr Stefan Starzengruber, Geschäftsleitender
    Beamter, Tel. 08533 9600-23 oder per Mail stefan.starzengruber@rotthalmuenster.de
    zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Nur der/die Eigentümer/in der Immobilie kann einen Glasfaseranschluss beauftragen.
Sollten Sie Mieter/in oder Bewohner/in sein, geben Sie diese Information bitte an Ihre/n
Vermieter/in oder den/die Hauseigentümer/in weiter.

Informieren Sie sich hier, über den aktuellen Stand der Vorvermarktung, sowie über die Beratungs- und Buchungsmöglichkeiten: https://leonet.de/rotthalmuenster/

Neues Förderprogramm - Gigabitoffensive

Der Marktgemeinderat Rotthalmünster hat in seiner Sitzung am 28.09.23 entschieden, die Breitbandversorgung im Markt in den noch verbliebenen grauen (Versorgung mit > 30 Mbit/s im Download) und weißen Flecken (Versorgung mit < 30 Mbit/s im Download) zu verbessern und deshalb in das Gigabit-Förderprogramm des Bundes einzusteigen.
Ziel des Förderprogramms ist es, alle Haushalte, die bislang noch nicht an ein Glasfasernetz angeschlossen sind, mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Im Gebiet des Marktes Rotthalmünster sind dies derzeit ca. 1600 Hausanschlüsse.

Der entsprechende Förderantrag wurde Mitte Oktober beim Bund eingereicht. Leider hat der Markt Rotthalmünster aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel des Bundes keinen Zuschlag für den Antrag erhalten. Die nächste Möglichkeit zum Einreichen eines Antrages besteht voraussichtlich im Frühjahr 2024. Davon wird der Markt Rotthalmünster in jedem Fall gebrauch machen und den Antrag erneut stellen.

Aktuelles Förderprogramm - Breitband III (Höfeprogramm)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Der Markt Rotthalmünster nimmt an diesem Förderprogramm teil. Aus den nachstehenden Karten können Sie entnehmen, welche Erschließungsgebiete hier ausgebaut werden:

Ausbaugebiet Rotthalmünster-Ost (rote Markierung)
Ausbaugebiet Rotthalmünster-West (rote Markierung)

 

 

Abgeschlossenes Förderprogramm - Breitband II (Teil 2)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Der Markt Rotthalmünster nimmt an diesem Förderprogramm teil.

Nähere Informationen finden Sie auf der Landkreisseite unter Breitband Rotthalmünster:

https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/?RotthalmuensterII&view=org&orgid=88e0c527-049e-49c8-b54f-f4705ac5758c


Abgeschlossenes Förderprogramm - Breitband II (Teil 1)

 

Teilnahme an Förderprogrammen zum Ausbau der Breitbandversorgung

Der Marktgemeinderat Rotthalmünster hat mit Beschluss vom 19.12.2013 die Teilnahme am Förderprogramm zum Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen des neuen Förderprogrammes "Breitband II" beschlossen.

Folgende Aufgaben sind nun zu erledigen:

1. Bedarfsermittlung  

2. Bedarfsermittlung - Ergebnis

3. Markterkundung - Anfrage (zur Zeit in Bearbeitung)

4. Markterkundung – Ergebnis

5. Dokumentation

6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

7. Zuschussbescheid - Aushändigung

8. Kooperationvertrag - Abschluss

9. Fördersteckbrief

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensschritten:

1. Bedarfsermittlung 

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Der Markt Rotthalmünster hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in beiliegender Karte als Kumulationsgebiet definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf muss stets befriedigt werden. Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde den konkreten Bandbreitenbedarf im definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Der Markt Rotthalmünster sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das Kumulationsgebiet.Der Markt Rotthalmünster bittet daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung.

Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 10.05.2014 an die Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster, Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster zurück. Der Fragebogen wurde bereits allen Firmen im Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann aber bei Bedarf nochmals hier herunter geladen werden:

Anlage: Fragebogen

 

Anlage Kumulationsgebiet

 

Anlage: Hinweisdokument zur Abschätzung des Breitbandbedarfs  Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe!

 

2. Bedarfsermittlung - Ergebnis

Der Markt Rotthalmünster  hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG im Kumulationsgebiet Rotthalmünster  durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Anlage Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Rotthalmünster

 

3. Markterkundung für den Breitbandausbau in Rotthalmünster  – Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Der Markt Rotthalmünster hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zwei Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Kumulationsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Rotthalmünster ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Der Markt Rotthalmünster  bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

·         ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

·         ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 31.07.2014 zu übersenden.

Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann der Markt Rotthalmünster mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

 Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage Marktes Rotthalmünster veröffentlicht. 

Markt Rotthalmünster

Anlage: Karte der Ist- und Bedarfsanalyse Rotthalmünster

4. Markterkundung für den Breitbandausbau in Rotthalmünster  – Ergebnis

Der Markt Rotthalmünster hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt.

Das Ergebnis der Markterkundung des Marktes Rotthalmünster ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

 Anlage Ergebnis Markterkundung des Marktes Rotthalmünster

 

5. - Auswahlverfahren - Bekanntmachung

 Der Markt Rotthalmünster führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Erschließungsgebiet "Rotthalmünster"  im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BdR) durch. 

 Bekanntmachung Auswahlverfahren

 Karte vorläufiges Erschließungsgebiet

 

6. Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den vom Markt Rotthalmünster definierten Erschließungsgebieten.

Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe ging bei beim Markt innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot ein.

Auf der Grundlage der vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Marktgemeinderat am 29.01.2015das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

7. Zuwendungsbescheid

Am 06.07.2015 erhielt Bürgermeister Franz Schönmoser in Passau aus der Hand von Staatsminister Dr. Markus Söder den Förderbescheid für die Breitbanderschließung im Kumulationsgebiet „Rotthalmünster“.

8. Kooperationsvertrag

Der Markt Rotthalmünster hat wegen der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern folgende Stellungnahme abgegeben.

 ·         Stellungnahme des Marktes Rotthalmünster (Modul 7)

Der Markt Rotthalmünster hat den Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für das Erschließungsgebiet „Rotthalmünster/Ort“ geschlossen. Bis Juni 2016 sollen rund 1110 Haushalte Zugang zu schnellerem Internet bekommen.

9. Fördersteckbrief

Im Fördersteckbrief wird die Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern dargestellt.

·         Fördersteckbrief


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