Sterbefall

 

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.


Markt Rotthalmünster
Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster

Tel. 08533 / 9600 - 37

 

Notwendige Unterlagen

     
      Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.


Weitere Informationen zum Thema Sterbefall

 


Den Angehörigen und Hinterbliebenen wenden wir unsere aufrichtige Anteilnahme zu!

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