Damit künftig EU-weit alle Führerscheindokumente einheitlich und vor allem fälschungssicher sind, hat der Bund Anfang 2019 einen stufenweisen Pflichtumtausch von sog. alten Führerscheinen beschlossen. Damit sollen Fälschungen und Missbrauch von Fahrerlaubnisdokumenten verhindert werden. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.
Zunächst sind dabei vor 01.01.1999 ausgestellte, graue, weiße oder rosa Papierführerscheine umzutauschen. In diesem Jahr sind die Geburtenjahrgänge 1959-1964 an der Reihe, die noch einen Papierführerschein besitzen. Besitzer müssen ihren Führerschein bis spätestens 19.01.2023 in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht haben. Für die betroffenen Jahrgänge empfiehlt es sich, bereits jetzt einen Antrag auf Führerscheinumtausch zu stellen, zum Jahresende kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem wurde die Umtauschfrist für Papierführerscheinbesitzer der Geburtenjahrgänge 1953-1958 von ursprünglich 19.01.2022 auf 19.07.2022 verlängert.
Für Führerscheininhaber mit Wohnsitz im Landkreis Passau kann ein rechtzeitiger Führerscheinumtausch nur gewährleistet werden, wenn eine frühzeitige Antragstellung, am besten bereits in den nächsten Wochen erfolgt.
Der Führerscheinumtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung (Ausnahmen können für LKW- oder Omnibusführerscheine gelten). Aber der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der entsprechenden Fristen weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei veralteten LKW- oder Busführerscheinen kann sogar eine Straftat vorliegen. Außerdem können im Ausland Probleme auftreten, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist bei Kontrollen ein alter Führerschein vorgelegt wird.
Benötigt werden neben einem aktuellen biometrischen Passbild ein Antragsformular (online oder auf Anfrage postalisch bei der Führerscheinstelle erhältlich). Informationen zur Antragstellung können der Homepage des Landkreises Passau (www.landkreis-passau.de) unter der Rubrik „Häufig nachgefragt“ entnommen werden.
Der Landkreis Passau hat zu diesem Thema außerdem einen neuen Infoflyer mit den wichtigsten Informationen herausgegeben. Die Flyer liegen in Kürze in der Führerscheinstelle sowie in den Rathäusern im Landkreis Passau aus.
Die Kosten für das Verfahren betragen 30,30 EUR (inkl. Direktversand) zuzüglich der Kosten für das Passbild. Um insbesondere Daten und Lichtbilder auf den neuen Führerscheinen aktuell zu halten, ist die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Welche Führerscheine müssen wann getauscht werden?
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