Heiraten in Rotthalmünster


Sie planen gerade Ihre Hochzeit?

Im Vorfeld muss an vieles gedacht und vieles organisiert werden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Informationen für Ihre Hochzeitsvorbereitungen zur Verfügung.

Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihren ganz besonderen Tag, auf dass dieser Ihnen zu einer unvergesslichen Erinnerung wird.

AnsprechpartnerTelefonZimmerE-Mail

Robert Feichtinger
Standesbeamter
Leitung Standesamt

08533/9600-37   EG 15robert.feichtinger@rotthalmuenster.de

Birgit Skrzypczak
Standesbeamtin
Stellv. Leitung Standesamt

08533/9600-35EG 02birgit.skrzypczak@rotthalmuenster.de
    

 

Auf Ihren persönlichen Wunsch können neben den vorgenannten Standesbeamten Ihre Trauung vollziehen:

Markt Rotthalmünster
1. Bürgermeister Günter Straußberger
2. Bürgermeister Hans-Peter Penninger
3. Bürgermeister Alexander Hutterer

Gemeinde Malching
1 Bürgermeister Georg Hofer

Markt Kößlarn
1. Bürgermeister Willi Lindner
2. Bürgermeister Raimund Vogl-Hainthaler

 

Notwendige Unterlagen

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
     
  2. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Die Aufenthaltsbescheinigung enthält Angaben der Meldebehörde über Ihre Person, zum Wohnsitz, zum Familienstand, Kinder, Religion und Staatsangehörigkeit; sie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt in Rotthalmünster derzeit 5,00 Euro.)
     
  3. Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Sind Sie in Rotthalmünster wohnhaft, stellen wir die Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Rotthalmünsterer Wohnsitz selbst aus.
     
  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (Die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt). Die Gebühren hierfür belaufen  sich derzeit auf 12,00 €.
     
  5. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, weisen Sie bitte die Auflösung der Ehe oder Lebensgemeinschaft  durch Vorlage einer Ehe – oder Lebenspartnerschaftsurkunde nach.
    Möglich ist auch die Vorlage eines beglaubigten Abdrucks aus dem jeweiligen Register. Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen, ist die Auflösung sämtlicher Vorehen nachzuweisen.

In allen anderen Fällen sprechen Sie bitte vorher mit uns!


Entstehende Kosten

Die Gebühren für eine standesamtliche Eheschließung (derzeit 55,00 €) hängen von verschiedenen Faktoren ab (u. a. ob und welches Stammbuch der Familie Sie wünschen, wie viele Urkunden Sie haben möchten, usw.).
Der übliche Rahmen liegt derzeit zwischen ca. 100,00 - 200,00 €.

Wollen Sie  außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr und Mo - Do 13:30 - 16:00 Uh) heiraten, ist in jedem Fall zusätzlich zu dem o. g. Betrag eine Gebühr von zur Zeit 70,00 € fällig.

Die Gebühr für eine standesamtliche Trauung im Tafelsaal (= Trauungssaal im Benediktinerkloster Asbach) beträgt für auswärtige Brautpaare 60,00 €, für ortsansässige Brautpaare (Rotthalmünster und Malching) 45,00 €.

 

Besonderheiten

Sie haben keinen Wohnsitz in Rotthalmünster, möchten sich aber gerne in Rotthalmünster bzw.  im wunderschönen Trauungssaal und historischen Ambiente des ehem. Benediktinerklosters trauen lassen? 

So gehen Sie vor:

  1. Rufen Sie bei uns im Standesamt an und fragen Sie nach Ihrem Wunschtermin, den wir Ihnen dann unverzüglich reservieren.
     
  2. Sie tragen alle für Sie erforderlichen Heiratspapiere zusammen.
     
  3. Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem Standesamt an, in dessen Bereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren hiernach zuständigen Standesämtern haben Sie die Möglichkeit zu wählen.
     
  4. Bitten Sie die Standesbeamtin/den Standesbeamten, bei der/dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, die Anmeldeunterlagen mit einer standesamtlichen Ermächtigung baldmöglichst dem Standesamt Rotthalmünster zuzusenden (spätestens 2 Wochen vor dem Eheschließungstermin).
     
  5. Wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen wegen der endgültigen Festlegung des Termins für Ihre Eheschließung auf. Sie erhalten dann von uns auch die schriftliche Bestätigung Ihres Trauungstermins.

 

Formulare


Sonstiges


Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers


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