Schöffenwahl 2023

Aufruf zur Bewerbung / Benennung

von geeigneten Personen für die Vorschlagsliste

Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und -schöffen statt.

Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht bzw. Kreisjugendamt gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag / Ihre Vorschläge

bis zum 07.04.2023
(für Jugendschöffinnen und -schöffen bis zum 17.02.2023)


schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:

Rathaus Rotthalmünster, Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster -Standesamt-  Zimmer EG 15

Bei Bewerbungen bzw. bei Vorschlägen anderer geeigneter Personen benötigen wir folgende Angaben:
Familienname, falls abweichend: Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Ausland: auch Staat), Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort mit Straße und Hausnummer.

Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu. Für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Robert Feichtinger (Tel. 08533 9600-37 oder robert.feichtinger@rotthalmuenster.de).

Formular Download - Bewerbung Schöffe

Formular Download - Bewerbung Jugendschöffe

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